Mitgliedschaft

Der erste Schnee in der Watzmannfamilie kündigt den Einzug des Winters in die Berchtesgadener Alpen an.

Foto: Stefan Wiebel

ASS

Alpiner Sicherheits-Service

Jedes Sektionsmitglied genießt über die DAV-Mitgliedschaft Versicherungschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen und der Geltungsbereich im Überblick:

Leistungen im Überblick

1. Such- Bergungs- und Rettungskosten
bis 25.000,- € je Person und Ereignis Erstattet die
Kosten bis 25.000,- € für Such-, Bergungs- und
Rettungskosten bei Bergunfällen oder Bergnot

2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus)
Erstattet die Kosten der notwendigen medizin-
ischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung
während der Ausübung von Alpinsport

3. 24 Stunden Notrufzentrale
+49(0)89/30657091 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

4. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG)
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden bis zu 2.000.000,- €, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten
sportlichen Aktivitäten nach Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011 ergeben.

5. Unfallversicherungsschutz
Bis zu 25.000,- € , auch für Bergungskosten bei Unfalltod

Geltungsbereich

Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport
(siehe Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011)

Hierzu zählen:

  • Bergsteigen (auch Kletterwand-Training)
  • Wintersport (Skifahren und Skibergsteigen)
  • Sonstige Alpinsportarten (u.a. Mountainbiking, Canyoning)
  • Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen des DAV

Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei:

  • Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (ausgenommen Touren, die vom DAV veranstaltet werden)
  • Expeditionen
  • Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
  • Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet.

Weitere Informationen im Internet unter → www.alpenverein.de