ASS
Alpiner Sicherheits-Service
Jedes Sektionsmitglied genießt über die DAV-Mitgliedschaft Versicherungschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen und der Geltungsbereich im Überblick:
Leistungen im Überblick
bis 25.000,- € je Person und Ereignis Erstattet die
Kosten bis 25.000,- € für Such-, Bergungs- und
Rettungskosten bei Bergunfällen oder Bergnot
2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus)
Erstattet die Kosten der notwendigen medizin-
ischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung
während der Ausübung von Alpinsport
3. 24 Stunden Notrufzentrale
+49(0)89/30657091 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
4. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG)
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden bis zu 2.000.000,- €, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten
sportlichen Aktivitäten nach Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011 ergeben.
5. Unfallversicherungsschutz
Bis zu 25.000,- € , auch für Bergungskosten bei Unfalltod
Geltungsbereich
Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport
(siehe Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011)
Hierzu zählen:
- Bergsteigen (auch Kletterwand-Training)
- Wintersport (Skifahren und Skibergsteigen)
- Sonstige Alpinsportarten (u.a. Mountainbiking, Canyoning)
- Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen des DAV
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei:
- Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (ausgenommen Touren, die vom DAV veranstaltet werden)
- Expeditionen
- Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
- Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet.
Weitere Informationen im Internet unter → www.alpenverein.de